1. MIETPREIS
Der Mietpreis beinhaltet die Nutzung eines voll ausgestatteten Schiffes, eine Versicherung zum Schiffswert (über die Kaution hinaus) sowie eine persönliche Versicherung für die Besatzungsmitglieder. Treibstoffkosten, Liegegebühren außerhalb des Heimathafens und sonstige Zusatzleistungen sind nicht enthalten.
2. ZAHLUNGSMETHODE
Bei Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 50 % des Gesamtpreises fällig. Die restlichen 50 % sind am Miettag zu entrichten. Diese Zahlungsweise kann nur mit Zustimmung des Vermieters geändert werden. Die Endabrechnung erfolgt nach der Endabnahme des Bootes bei dessen Rückkehr in den Zielhafen oder, falls die Anzahlung per Kreditkarte geleistet wurde, am Folgetag, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
3. Pflichten des Mieters
4. DOKUMENTATION
Der Vermieter erhält vom Mieter alle erforderlichen Unterlagen sowie eine Kaution zur Deckung etwaiger Schäden oder Mängel während der Mietzeit. Diese Unterlagen sind während der gesamten Mietdauer sicher aufzubewahren.
5. ÜBERGABE DES SCHIFFES
Der Vermieter ist verpflichtet, das Schiff in gutem Zustand, sauber und segelfertig mit vollem Reservekraftstofftank zu übergeben (sofern nicht ausdrücklich anders mit dem Mieter vereinbart). Vor Unterzeichnung des Vertrags hat der Mieter das gecharterte Schiff zu besichtigen und dabei insbesondere auf die Ausrüstung und das Inventar zu achten. Festgestellte Mängel oder Fehler, die den ordnungsgemäßen Betrieb des Schiffes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Mieter nicht zu einer Minderung des im Angebot genannten Preises.
6. BONITÄT
Nach Unterzeichnung der Dokumente und Betreten des Schiffes muss der Kunde eine Kaution hinterlegen, die Schäden, Missbrauch oder Kollisionen abdeckt, die nicht durch die Versicherung gedeckt sind. Die Höhe der Kaution variiert je nach Schiff und wird im Vertrag festgelegt. Die Kaution kann per Kreditkarte, Banküberweisung oder in bar bezahlt werden. Sie wird nach der Schiffsinspektion bei Ankunft im Zielhafen zurückerstattet.
7. VERLÄNGERUNG DES MIETVERTRAGS
Wenn der Mieter die Mietdauer verlängern möchte, muss er sich mit angemessener Frist an den Vermieter wenden und um eine schriftliche Zustimmung zur Verlängerung bitten, in der die neuen Daten und die Reiseroute angegeben werden.
8. STORNIERUNGEN
Storniert der Mieter die Anmietung aus irgendeinem Grund nach der Bootsübergabe, behält der Vermieter den vollen Mietpreis als Entschädigung ein und stellt dem Mieter alle durch die Stornierung entstandenen Kosten in Rechnung, es sei denn, das Boot kann zu den zuvor vereinbarten Terminen erneut vermietet werden. Storniert der Mieter die Anmietung vier Wochen vor dem Mietbeginn, behält der Vermieter 50 % des Gesamtpreises ein, bis ein Ersatzkunde für die reservierten Termine gefunden ist. Kann das Boot nicht vermietet werden, wird dieser Betrag nicht erstattet. Erfolgt die Stornierung weniger als vier Wochen im Voraus, beträgt die Stornogebühr 100 % des Mietpreises, wobei die oben genannten Kriterien gelten. In jedem Fall wird nur der einbehaltene Betrag erstattet.
9. SCHADENSERSATZ
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über jegliche Schäden, Kollisionen oder Beeinträchtigungen des Schiffes zu informieren, unabhängig von der Ursache. Der Mieter muss den Vermieter ebenfalls unverzüglich über notwendige Reparaturen oder den Bedarf an Ersatzteilen informieren. Reparaturen oder Änderungen, die nicht vom Vermieter genehmigt wurden, werden dem Mieter direkt in Rechnung gestellt. Jegliche Schäden, Verluste oder Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung durch den Mieter und seine Crew verursacht werden, gehen zu Lasten des Mieters. Solche Schäden werden von der Kaution abgezogen und nur dann erstattet, wenn das Schiff versichert ist und die vereinbarte Versicherungssumme, wobei die Selbstbeteiligung vom Mieter zu tragen ist, vorliegt.
10. Rechte des Mieters
Falls das Boot aus irgendeinem Grund, der außerhalb der Verantwortung des Mieters liegt, nicht einsatzbereit ist, kann der Mieter eine anteilige Rückerstattung des gezahlten Betrags verlangen, und je nach Anzahl der Tage, an denen das Boot nicht einsatzbereit war, wird der Vermieter versuchen, ein gleichwertiges Ersatzboot zum gleichen Preis bereitzustellen.
11. Beendigung des Mietvertrags
Der Leasingnehmer hat das Schiff zum vereinbarten Zeitpunkt im endgültigen Bestimmungshafen sauber, unbeschädigt und mit vollem Reservekraftstofftank an den Leasinggeber zurückzugeben (sofern nicht ausdrücklich anders mit dem Leasinggeber vereinbart). Der Leasinggeber füllt den Reservekraftstofftank auf, falls der Leasingnehmer dies nicht getan hat. Die Kosten hierfür werden von der vom Leasingnehmer geleisteten Kaution abgezogen.
Gibt der Mieter das Schiff nicht zum vereinbarten Zeitpunkt im Heimathafen zurück, hat er dem Vermieter für jeden Verspätungstag das Dreifache des Tagesmietpreises zu zahlen (bei Rückgabe nach 12:00 Uhr wird ein voller Tag berechnet). Zusätzlich sind alle dem Vermieter während der Verspätung entstandenen Kosten zu tragen. Die Verspätung ist nur im Falle höherer Gewalt und bei unverzüglicher Benachrichtigung des Vermieters durch den Mieter gerechtfertigt.
Wird das Schiff in schlechtem Zustand und/oder stark verschmutzt zurückgegeben, ist der Vermieter berechtigt, die Kosten für die Endreinigung und/oder Reparaturen, einschließlich Bankgebühren, von der Kaution abzuziehen. Kann das Schiff aus irgendeinem Grund nicht in den Heimathafen zurückgebracht werden, wird ein Zuschlag von 4 € bzw. 7 € pro Seemeile fällig (4 € für Motorboote, 7 € für Segelboote).
12. VERSICHERUNG
Das Schiff, die Ausrüstung und die Besatzung sind durch folgende Versicherungen abgedeckt: • Kaskoversicherung (Allgefahren). • Haftpflichtversicherung für Dritte und Passagiere. Alle durch die Versicherung gedeckten Schäden und/oder Verluste müssen dem Leasinggeber oder dessen Vertreter unverzüglich nach Eintritt einer Panne oder eines Unfalls gemeldet werden. Sind die Schäden nicht durch die Versicherung gedeckt, haftet der Leasingnehmer für deren Zahlung, auch wenn diese die Kaution übersteigt.
13. PFLICHTEN DES MIETERS
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter für alle Schäden Dritter zu entschädigen, die durch Fahrlässigkeit des Mieters verursacht wurden und nicht durch eine Versicherung gedeckt sind. Er trägt außerdem alle materiellen und rechtlichen Kosten. Der Mieter übernimmt die volle Verantwortung für sein Handeln, insbesondere im Falle der Beschlagnahme des Schiffes aufgrund eines Rechtsverstoßes. Im Falle eines Verlusts oder einer Beschädigung ist der Mieter verpflichtet, den Sachverhalt detailliert zu dokumentieren oder einen Schadensbericht von den Hafenbehörden, dem zuständigen Arzt oder der verantwortlichen Person anzufordern. Der Mieter muss den Vermieter unverzüglich über den Vorfall informieren. Im Falle des Verlusts des Schiffes, der Seetüchtigkeit, der Beschlagnahme des Schiffes oder eines von den zuständigen Behörden verhängten Fahrtverbots ist der Mieter verpflichtet, die verantwortlichen Personen und den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen.
14. Verlust von persönlichem Eigentum
Der Vermieter haftet nicht für Verlust, Zerstörung und/oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen, die an Bord des Schiffes, im Servicefahrzeug der Agentur oder in den Büros oder Einrichtungen des Vermieters deponiert oder gelagert werden. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erklärt sich der Mieter mit diesen Bedingungen einverstanden; der Vermieter ist in den vorgenannten Fällen nicht zur Entschädigung des Mieters verpflichtet.
15. BESCHWERDEN
Es werden nur schriftliche Beschwerden berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Rückgabe des Schiffes an den Leasinggeber eingehen.
16. MUSTER (SKIPPER)
Benötigt der Mieter einen Skipper, muss er dies bei der Buchung beim Vermieter anfragen. Wird kein Skipper gebucht, ist der Mieter verpflichtet, eine gültige, für den gemieteten Schiffstyp geeignete Qualifikation vorzulegen. Für die Auslegung dieses Vertrags sind ausschließlich die Gerichte desjenigen Gerichtsstands zuständig, an dem das Schiff zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung vor Anker liegt.
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